Baurecht

Das private Baurecht grenzt sich vom öffentlichen Baurecht ab und umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, Architekten und den bauausführenden Firmen.

Die Interessen des Bauherrn gehen regelmäßig dahin, eine den technischen Regeln entsprechende umfassende und kostengünstige Planung von dem Architekten sowie eine mängelfreie Realisierung seines Projektes zu erhalten, hingegen geht das Interesse von Architekt und bauausführenden Firmen die verdiente Vergütung von dem Bauherrn zu erlangen.

Wir stehen Ihnen zur Seite beim Abschluss von Bauverträgen zwischen Bauherr und Unternehmer als auch baubegleitend während der Realisierung des Bauprojektes, sowohl auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite als auch bei der Abwicklung von Baumängeln und Bauschäden sowie der Durchsetzung berechtigter Werklohnforderungen.

Dabei steht in allen Fällen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Problemfällen im Vordergrund.

Bei Scheitern der außergerichtlichen Streitbelegung setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch gerichtlich durch, sei es im Rahmen von gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder klageweise.

Bild eines Rohbaus

Ansprechpartner Baurecht

Ihr Ansprechpartner im privaten Baurecht ist in unserem Hause Herr Rechtsanwalt Rüdiger Brenk, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Schwerpunkttätigkeit privates Baurecht. Herr Dr. Axel Sollmann ist Ihr Ansprechpartner im Bereich öffentiches Baurecht.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Axel Sollmann

Dr. Axel Sollmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Rüdiger Brenk

Rüdiger Brenk

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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