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Rechtsgebiete

Fachleute können mühelos bis zu 200 Rechtsgebiete unterscheiden. Ihnen bringt das nichts. Wir unterscheiden daher zunächst nach „Kundenkreisen“: Gewerblich und Privat. Denn in ein und demselben Rechtsgebiet stellen sich Privatleuten erfahrungsgemäß ganz andere Fragen als einem Unternehmen.

Experten im Gebiet Arbeitsrecht

Im Feld Arbeitsrecht beraten wir Sie umfassend und unter Beachtung der jeweils neuesten Rechtsprechung. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer/Angestellte sowie Vorstände und Geschäftsführer gleichermaßen.

 

Ansprechpartner für den Bereich des Arbeitsrechtes ist in unserem Büro Herr Rechtsanwalt Rüdiger Brenk, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Stellenausschreibungen
  • Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers
  • Vorstellungskosten
  • Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages unter besonderer Berücksichtigung notwendiger AGB-Kontrolle
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Vergütungsmodelle
  • Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Vertragsstrafenabreden
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Stellenausschreibungen
  • Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers
  • Vorstellungskosten
  • Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages unter besonderer Berücksichtigung notwendiger AGB-Kontrolle
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen

Gewerblich

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