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Mietrecht
Das Mietrecht ist bestimmt von eindeutigen rechtlichen Vorschriften, deren Nichtbeachtung gerade dem Vermieter erhebliche Nachteile bescheren können. Darüber hinaus ist dieser Rechtsbereich geprägt durch umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung, deren Kenntnis und Beachtung entscheidend ist. Dies gilt insbesondere im Bereich der Wohnraummiete aber ebenso für gewerbliche Miet- wie auch für Pachtverhältnisse.
Wir vertreten Sie als Mieter und Vermieter bereits bei der Vertragsgestaltung und -prüfung.
Nach Möglichkeit außergerichtlich aber erforderlichenfalls selbstverständlich auch im Prozess vertreten wir Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen
- Kündigung (z. B. wegen Eigenbedarf)
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Nebenkostenabrechnung
- Räumung
- Verweigerung der Herausgabe der Mietsache
- Verweigerung der Kautionsrückzahlung
- Zahlungsverweigerung
Daneben beraten und vertreten wir Sie auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts.
Ansprechpartner Mietrecht
Daneben beraten und vertreten wir Sie auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Jochen Hedderich und Rechtsanwältin Janine Pfaff.