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Unternehmensrecht im Notariat
Für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit sind neben einem Unternehmenskonzept, eine detaillierte Markt- und Branchenkenntnis, betriebswirtschaftliches Know-how und meist auch ausreichendes Startkapital erforderlich. Bei der Gründung eines Unternehmens hat die Wahl der richtigen Unternehmensform erhebliche Auswirkungen auf die Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Leitung, Überwachung, Rechnungslegung sowie die Besteuerung Ihres Unternehmens. An möglichen Rechtsformen kommen insbesondere das einzelkaufmännische Unternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft in Betracht.
Wir beraten Sie gerne auch zusammen mit Ihrem Steuerberater bei der Wahl der für Sie angemessenen Rechtsform und entwerfen die notwendigen Verträge und Anmeldungen.
Auch nach der Gründung stehen wir Ihrem Unternehmen zur Seite. Wir übernehmen nicht nur die gesamten Anmeldungen zum elektronischen Handelsregister, sondern beraten Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Vielzahl von weiteren Fragen. Oft soll bei bereits bestehenden Gesellschaften die Rechtsform an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Notarielle Umwandlungen machen solche Änderungen reibungslos möglich.
Gerade Umwandlungsverträge erfordern viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Der Gesetzgeber hat deshalb bei der Änderung von Kapitalgesellschaften die Mitwirkung eines Notars vorgesehen. In Ihrer bestehenden Aktiengesellschaft stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare auch für Hauptversammlungen zur Verfügung.
Familienunternehmen sind beim Generationenwechsel oft gefährdet. Nicht nur der Tod des Unternehmensgründers, der häufig als Einziger über das Know-how und die erforderliche Erfahrung verfügt, kann den Fortbestand des Unternehmens in Frage stellen. Fällt das Unternehmen an eine Erbengemeinschaft aus mehreren Personen, kann Uneinigkeit zwischen den Erben die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren. Es drohen Auseinandersetzungs- und Abfindungsansprüche einzelner Erben. Fällt das Unternehmen in den Nachlass, kommen Pflichtteilsansprüche enterbter Personen in Betracht. All dies kann zu beträchtliche Gefahren für die Liquidität des Unternehmens und damit auch für die Existenz der bei dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer führen.
Es ist dringend anzuraten, die Unternehmensnachfolge – sei sie in oder außerhalb der Familie – kontrolliert zu planen. Das Mittel der Wahl ist hierbei die lebzeitige Übergabe an die jüngere Generation. Diese sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der Nachfolger ausreichend Zeit hat, sich in die Verantwortung, ein Unternehmen zu leiten, einzuarbeiten. Der Unternehmer sollte sich über seine Nachfolgeplanung daher frühzeitig Gedanken machen und seine Planung in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls korrigieren. Dabei bietet es sich an, in drei Schritten vorzugehen:
- Welche Vorsorge ist für einen Notfall zu treffen?
- Welche Schritte sind zur Vorbereitung der Übergabe in den nächsten Jahren erforderlich?
- Welche langfristigen Planungen ergeben sich bzw. werden Alternativen notwendig?
- Wir beraten Sie in all diesen Punkten, helfen Ihnen bei der Planung und setzen die notwendig werdenden Schritte zusammen mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater um.
Ansprechpartner Unternehmensrecht
Im Bereich des Unternehmensrechts stehen ihnen alle unsere Notare als Berater und Gestalter zur Verfügung. Namentlich und in steuerlicher Hinsicht ist beratend daneben noch Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Theodor Schäfer tätig.