Übergabeverträge – Die lebzeitige Übertragung von Grundbesitz
Mit einem Übergabevertrag, auch Überlassungsvertrag genannt, können Sie Ihr Grundeigentum bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Als Notare begleiten wir Sie bei der Gestaltung und Beurkundung Ihrer individuellen Grundstücksübergabe.
Vorteile einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, bietet gegenüber der Vererbung einige Vorteile:
Steuerersparnis
Durch die gezielte Ausnutzung von Schenkungssteuerfreibeträgen können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden. Jedes Kind kann alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil ausschöpfen. Bei einer schrittweisen Übertragung können so auch mehrere und wertvollere Immobilien steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.
Erbstreitigkeiten vermeiden
Durch eine einvernehmliche Übertragung zu Lebzeiten können spätere Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Der Übergeber kann die Verteilung seines Vermögens gezielt regeln und Ausgleichspflichten festlegen.
Eigene Vorsorge
Als Gegenleistung für die Übertragung können sich die bisherigen Eigentümer Versorgungsleistungen und Nutzungsrechte wie ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch vorbehalten. Gleichzeitig werden sie von der Verantwortung und dem Aufwand des Immobilieneigentums entlastet.
Schutz des Familienvermögens
Durch eine rechtzeitige und durchdachte Übertragung kann oft am besten sichergestellt werden, dass die Immobilie im Familienbesitz verbleibt und weder veräußert noch vom Sozialhilfeträger verwertet wird. Ein vertragliches Veräußerungsverbot kann dies zusätzlich absichern.
Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
Durch die lebzeitige Übertragung können der Wert des Nachlasses und damit auch Pflichtteilsansprüche von Angehörigen reduziert werden. Hierfür gilt eine Wartefrist von zehn Jahren, in der der übertragene Wert jährlich um zehn Prozent abgeschmolzen wird.
Fazit: Eine umsichtig geplante Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten bringt für alle Beteiligten viele Vorteile. Voraussetzung ist eine individuelle Gestaltung des Übergabevertrages, der die Interessen und die Lebenssituation aller Beteiligten berücksichtigt. Hierzu ist die fachkundige Beratung durch einen Notar unerlässlich.
Ein Grundstücksübertragungsvertrag sollte auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sein. Wir beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B:
- Vereinbarung von Wohn- oder Nießbrauchrechten für den Übergeber
- Rückforderungsrechte bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Tod des Übernehmers
- Anrechnungsbestimmungen auf den Pflichtteil
- Festlegung von Gegenleistungen wie Pflege- oder Rentenzahlungen
Notarielle Beurkundung
Die Übertragung von Immobilien bedarf zwingend der notariellen Beurkundung des Übertragungsvertrages. Wir erstellen für Sie einen rechtssicheren Vertrag, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Nach der Beurkundung sorgen wir für die Eintragung des Übernehmers als neuen Eigentümer in das Grundbuch und die grundbuchliche Sicherung der Rechte des Veräußerers.
Umfassende Beratung
Ein Grundstücksübertragungsvertrag hat weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Eine umfassende Beratung aller Beteiligten ist daher unerlässlich. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir vorab Ihre Situation, zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Gestaltung ihres Übergabevertrages.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Gerne können Sie uns wichtige Angaben auch schon zuvor über unsere Datenerfassungsbögen zukommen lassen, Wir freuen uns darauf, Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie zu begleiten.