Vorsorge - Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht – Ihre Sicherheit für die Zukunft

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, damit Ihre Interessen und Wünsche gewahrt bleiben, wenn Sie
selbst nicht mehr für sich sorgen können. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und eine massgeschneiderte Lösung, um Ihre Zukunft sicher zu gestalten.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Sie umfasst: 

Persönliche Angelegenheiten: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, medizinische Entscheidungen, Post- und Internetangelegenheiten

Vermögensrechtliche Angelegenheiten: Bankgeschäfte, Grundstücksgeschäfte, Verwaltung Ihres Vermögens.

 

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Selbstbestimmung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Interessen gewahrt werden.

Zeit- und Kostenersparnis: Vermeiden Sie die Kosten einer gerichtlichen Betreuung.

Rechtssicherheit: Als Notare stellen wir sicher, dass Ihre Vollmacht anerkannt wird und wirksam ist.

 

Unsere Leistungen

1. Individuelle Beratung

Unsere erfahrenen Notare nehmen sich die Zeit, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und diese in der Vollmacht klar und sicher zu formulieren.

 

2. Gestaltung und Beurkundung

Wir erstellen ein maßgeschneidertes Dokument und sorgen für die notariell Beurkundung um Höchstmaß an Akzeptanz und
Rechtssicherheit zu gewährleisten.


3. Umfassende Prüfung

Wir stellen fest, dass Sie noch geschäftsfähig sind und prüfen Ihre Identität, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Wirksamkeit der Vollmacht sicherzustellen.


4. Flexible Gestaltung

Bestimmen Sie den Umfang der Vollmacht und benennen Sie mehrere Bevollmächtigte, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.


5. Ersatz

Sollte die Vollmacht verloren gehen, können wir Ihnen problemlos ein neues Exemplar mit gleicher Rechtsgültigkeit ausstellen.



Warum zum Notar?

  • Erfahrung und Kompetenz: Notarinnen und Notare verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und können Sie umfassend rechtlich beraten.
  • Vertrauen und Zuverlässigkeit: Wir legen großen Wert auf Vertrauen und Sorgfalt, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
  • Rundum-Service: Von der Beratung über die Gestaltung bis hin zur Beurkundung – wir bieten Ihnen alles aus einer Hand.

 

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie mehr über die Vorsorgevollmacht erfahren oder einen Beratungstermin vereinbaren? 

Kontaktieren Sie unsere Notare

Benjamin Schäfer LL.M.
Anne Uebach

Zur Vorbereitung des Termins können Sie uns gerne ihre Angaben mit unserem Datenerfassungsbogen übermitteln.





Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument, mit dem Sie eine oder mehrere vertrauenswürdige Person Ihres Vertrauens zu benennen können, die in Ihrem Namen handeln, wenn Sie selbst nicht mehr hasndlungsfähig sind. DieVollmacht kann sich auf persönliche Angelegenheiten (wie die Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung) und auf vermögensrechtliche Angelegenheiten (z.B. Bankgeschäfte und Vermögensverwaltung) erstrecken.

 

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

Eine Vorsorgevollmacht sollt jeder haben, der sicherstellen möchte, dass seine Interessen gewahrt werden, wenn er nicht mehr um in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Besonders wichtig ist sie für:

  •  Ältere Menschen: Um sicherzustellen, dass bei Demenz oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Entscheidungen in ihrem besten Interesse getroffen werden.
  • Chronisch Kranke: Um sicherzustellen, dass medizinische und persönliche Entscheidungen von einer Person ihres Vertrauens getroffen werden.
  • Unternehmer: Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen weitergeführt wird, wenn Sie handlungsunfähig werden.

 

Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?

Eine Vorsorgevollmacht kann theoretisch in jeder Form errichtet werden, sollte aber, um rechtssicher und wirksam zu sein zumindestens schriftlich verfasst und beglaubigt oder besser noch beurkundet werden.

Das Verfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Beratung: Ein ausführliches Gespräch mit einem Notar, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu besprechen.
  • Erstellung: Der Notar erstellt die Vollmacht nach Ihren Vorgaben.
  • Beurkundung: Die Vollmacht wird notariell beurkundet, um ihre Rechtswirksamkeit zu erhöhen.

 

Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

Eine Vorsorgevollmacht kann eine Vielzahl von Bereichen abdecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

Persönliche Angelegenheiten: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsort, medizinische Entscheidungen, Post- und Internet.

Vermögensrechtliche Angelegenheiten: Verwaltung von Bankkonten, Durchführung von Grundstücksgeschäften, Verwaltung von Immobilien, Abschluss von Verträgen.

 

Kann ich meineVorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und idealerweise notariell beurkundet werden, um rechtlich bindend zu sein.

 

Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Ohne eine Vorsorgevollmacht muss im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der Ihre Angelegenheiten regelt. Dies kann langwierig und kostspielig sein und ist  möglicherweise nicht Ihrem Interesse. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens diese Entscheidungen trifft.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung bezieht sich nur medizinische Entscheidungen und ist für Ärzte verbindlich, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Eine Vorsorgevollmacht hingegen deckt ein breiteres Spektrum ab und umfassth persönlicher rechtliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Beide Dokumente können sich ergänzen und bieten zusammen einen umfassenden Schutz. Hier finden Sie weitere Informationen zur Patientenverfügung.

 

Ist eine notarielle Beglaubigung/Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich?

Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. Grundstücksgeschäfte, Darlehensverträge oder Erbausschlagungen, ist eine öffentliche Beglaubigung , bei Verbraucherdarlehnsverträge sogar eine Beurkundung erforderlich. Auch für die allgemeine Rechtssicherheit und die Akzeptanz bei Banken und Behörden ist eine notarielle Vollmacht von Vorteil, da sie die Beweiskraft der Vollmacht deutlich erhöht.

 

Was kostet die Errichtung einer Vorsorgevollmacht?

Die Kosten für die Beurkundung und Errichtung einer Vollmacht sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkotengesetz geregelt. Sie richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens und liegen zwischen 60,00 € bei kleineren Vermögen und ca. 2.375,00 € für sehr großen Vermögen. Hinzu kommen die Auslagen und die Mehrwertsteuer. Grob gerechnet betragen die Kosten einschließlich Mehrwertsteuer ca. 0,2 % des Vermögens. Bei einem Vermögen von 100.000,00 € sind dies ca. 200,00 €.

 

Kann eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen erteilt werden?

Ja, Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht mehrere Bevollmächtigte benennen. Dies kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass immer jemand zur Verfügung steht, der Ihre Interessen vertreten kann. Es ist auch möglich, verschiedene Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche zu benennen, z.B. eine Person für Gesundheitsangelegenheiten und eine andere für finanzielle Angelegenheiten.


Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!


Weiter gute Informationen zum Thema bietet auch die Bundesnotarkammer

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