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Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge beim Tode eines Menschen. Wer stirbt, wird nach einer festgelegten gesetzlichen Erbfolge beerbt, sofern er nicht durch letztwillige Verfügung eine andere Erbfolge angeordnet hat.
Erben bedeutet im Übrigen nicht nur, dass das Aktivvermögen auf den oder die Erben übergeht, sondern auch die Schulden des Erblassers. Die nächsten Angehörigen, die durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden, haben gegenüber den Erben einen Pflichtteilsanspruch.
Das Erbrecht ist eine komplizierte Rechtsmaterie, für die ein stetig wachsender Beratungsbedarf besteht. Dies gilt zum einen für die Erbfolgegestaltung, wo in besonderem Maße die Fähigkeit des Rechtsanwalts und Notars gefragt ist, mit den im Gesetz vorgegebenen Gestaltungsinstrumenten das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Es gilt zum anderen aber auch, wenn der Erbfall eingetreten ist und man vor der Frage steht, ob man das Erbe überhaupt antritt, wie man seine Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers beschränken kann, was man tun muss, um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen und wie eine sachgerechte Nachlassteilung auszusehen hat.
Ansprechpartner Erbrecht
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht sind in unserem Haus Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Sollmann, Fachanwalt für Erbrecht, Herr Rechtsanwalt Konstantin Weis und Frau Rechtsanwältin Anne Uebach.