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Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist neben dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der großen Rechtsgebiete. Es beschreibt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander, ohne dass der Staat unmittelbar beteiligt ist.

 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sowohl allgemeine Grundsätze, die unabhängig vom konkreten Regelungsgegenstand gelten (z. B. im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht), als auch Regelungen, die im Alltag der Bürgerinnen und Bürger relevant sind. Gesetzliche Grundlage des allgemeinen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Neben den gesetzlichen Normen gibt es allgemeine Grundsätze, die von den Gerichten und der Rechtslehre entwickelt wurden.

 

Das Allgemeine Zivilrecht ist das Handwerkszeug der Juristen und betrifft eine Vielzahl von Fragen des täglichen Lebens. Ein wichtiger Bereich für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Rechtsgebiet ist beispielsweise das Verbraucherrecht und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Ansprechpartner Zivilrecht

Ihre Ansprechpartner in all diesen Fragen in unserem Haus sind Herr Rechtsanwalt Sebastian Brenk, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Frau Rechtsanwältin Janine Pfaff, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Herr Rechtsanwalt Konstantin Weis.

Sebastian Brenk

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Janine Pfaff

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Konstantin Weis

Konstantin Weis

Rechtsanwalt



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