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Insolvenzrecht
Zahlungsunfähige natürliche Personen haben die Möglichkeit, über die Durchführung eines Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit zu werden. Unternehmen haben ebenfalls das Recht, je nach Rechtsform sogar die Verpflichtung, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes Insolvenz zu beantragen.
Nach einem Insolvenzantrag setzt das Insolvenzgericht eine für die Prüfung und weitere Abwicklung zuständige Person ein.
Dies ist im Fall der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wie auch im Regelinsolvenzverfahren der Insolvenzverwalter. Sollten für die Entscheidung, ob das Verfahren eröffnet werden kann, ob hierfür eine Verfahrenskostenstundung erforderlich ist oder ob der Antrag mangels Masse abgewiesen werden muss, weitere Ermittlungen anzustellen sein, beauftragt das Insolvenzgericht hierfür einen Gutachter.
Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann das Gericht auch – insbesondere im Fall der Betriebsfortführung – die vorläufige Insolvenzverwaltung anordnen.
Ansprechpartner Insolvenzrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Hedderich und Frau Rechtsanwältin Janine Pfaff werden von dem Insolvenzgericht Wetzlar seit Jahren regelmäßig mit der Durchführung dieser Aufgaben betraut.