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Familienrecht
Das Familienrecht umfasst in erster Linie das Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht. Darüber hinaus gehört dazu das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Vaterschaftsanfechtung, Adoption, Betreuung, Pflegschaft und des familiengerichtlichen Verfahrens.
Das Familienrecht ist eine komplizierte Materie. Fragen insbesondere zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich sind sehr komplex und sollten mit einem auf das Familienrecht spezialisierten Experten besprochen werden.
Wir beraten Sie in sämtlichen familienrechtlichen Problematiken, insbesondere bei folgendem:
- Eheverträge (Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- Ehescheidung (national und international)
- Vermögensauseinandersetzung und eheliches Güterrecht
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Eltern- und Verwandtenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Gewaltschutz
- Ehe für Alle
- Abstammungsverfahren, Vaterschaftsfeststellungen und -anfechtungen
- Adoptionsrecht
- Ansprüche von Eltern gegen die Schwiegerkinder und umgekehrt
Ansprechpartner Familienrecht
Im Familienrecht stehen in unserem Büro Frau Rechtsanwältin Anne Uebach, Fachanwältin für Familienrecht, sowie Rechtsanwalt Sebastian Brenk als Ansprechpartner zur Verfügung.