Die Güterstandsschaukel: Wann sie sinnvoll sein kann

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Viele Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen beider Partner während der Ehe getrennt bleibt. Erst bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners findet ein Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Zugewinns statt. Doch es gibt eine Gestaltungsmöglichkeit, die in bestimmten Situationen sinnvoll sein kann: die sogenannte Güterstandsschaukel.

 

Im Kern geht es darum, den Güterstand von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung zu wechseln und später wieder zurück zur Zugewinngemeinschaft. Dieser Wechsel löst einen Anspruch auf Zugewinnausgleich aus. Der vermögendere Ehepartner überträgt dabei Vermögenswerte auf den weniger vermögenden Partner, um so einen Ausgleich zu schaffen.

 

Wann ist eine solche Güterstandsschaukel sinnvoll?

 

Ein Hauptgrund liegt in der Steueroptimierung. Der den Zugewinnausgleich unterliegt weder der Schenkungs- noch der Erbschaftsteuer. Dadurch können Freibeträge geschont werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn ein erhebliches Vermögensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht. Ohne die Güterstandsschaukel würden Schenkungen über den Freibetrag hinaus steuerpflichtig sein.

 

Ein weiterer Aspekt kann die Absicherung des weniger vermögenden Ehepartners sein. Durch die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird dessen finanzielle Situation gestärkt.

 

Auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche kann die Güterstandsschaukel eine Rolle spielen. Da der Zugewinnausgleich nicht als Schenkung gilt, kann er unter Umständen Pflichtteilsansprüche reduzieren.

 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Güterstandsschaukel wohlüberlegt und gut geplant sein muss. Die Finanzämter prüfen solche Konstruktionen genau. Zudem sind mit den notariellen Beurkundungen für den Wechsel des Güterstands Kosten verbunden.

 

Fazit:

Die Güterstandsschaukel kann ein sinnvolles Instrument sein, um Vermögen steuerlich optimiert zu übertragen und den weniger vermögenden Ehepartner abzusichern. Eine umfassende Beratung durch einen Notar und gegebenenfalls einen Steuerberater ist jedoch unerlässlich, um die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen und die Gestaltung rechtssicher umzusetzen.

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