Ein Testament scheint oft klar formuliert, doch hinter den Worten lauern juristische Fallstricke. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig musste sich kürzlich mit der Frage befassen, ob die Zuwendung einer Immobilie automatisch eine Erbeinsetzung bedeutet (Urteil vom 03.11.2025, Az. 10 U 81/25).
Der Fall: Wer trägt die Beerdigungskosten?
Im konkreten Fall hinterließ ein Erblasser ein handschriftliches Testament. Seinen Kindern hatte er bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen und schloss sie im Testament von weiteren Werten aus. Seiner Lebensgefährtin wandte er ein Ladengeschäft zu. Die Töchter verlangten daraufhin von der Lebensgefährtin die Erstattung der Beerdigungskosten, da sie diese als Alleinerbin betrachteten.
Die Lebensgefährtin wehrte sich: Sie sah sich lediglich als Vermächtnisnehmerin, die nur einen einzelnen Gegenstand erhalten sollte, aber nicht für die Schulden des Nachlasses haften müsse.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht stellte klar, dass es bei der Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis auf den Kern des Erblasserwillens ankommt. Entscheidend sind folgende Kriterien:
- Wirtschaftliche Stellung: Soll der Bedachte in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten?
- Haftung: Wer ist für die Tilgung der Nachlassschulden (z. B. Beerdigungskosten) zuständig?
- Vermögenswert: Macht der zugewiesene Gegenstand den Großteil des Vermögens aus?
Im vorliegenden Fall wurde die Lebensgefährtin trotz unklarer Formulierung als Alleinerbin eingestuft, da die Immobilie den wesentlichen Teil des Nachlasses darstellte.
Warum ein notarielles Testament der bessere Weg ist
Dieser Rechtsstreit verdeutlicht, wie riskant handschriftliche Formulierungen sein können. Für Laien ist der Unterschied zwischen „vererben“ und „vermachen“ oft nicht präsent, hat aber massive finanzielle Folgen.
Ein notarielles Testament bietet hier entscheidende Vorteile:
- Rechtssicherheit: Wir stellen als Notare sicher, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert wird und Begriffe wie „Erbe“ und „Vermächtnis“ korrekt verwendet werden.
- Kostenersparnis beim Erbschein: Ein notarielles Testament (zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll) ersetzt im Regelfall den teuren Erbschein. Da die Gebühren für einen Erbschein oft deutlich höher sind als die einmaligen Kosten für die notarielle Beurkundung, sparen Ihre Erben später effektiv bares Geld und viel Zeit bei der Abwicklung.
Fazit für die Praxis
Um langwierige und teure Prozesse über Beerdigungskosten oder Schulden zu vermeiden, sollten Sie auf professionelle Unterstützung setzen. Ein notariell beurkundetes Testament sorgt für Frieden in der Familie und schont den Geldbeutel der Hinterbliebenen.