Der Kauf eines Hauses oder Grundstücks gehört zu den größten Entscheidungen im Leben. Doch die Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und dem tatsächlichen Eintrag im Grundbuch kann lang sein. Der Grund: Der Austausch von Dokumenten zwischen Notaren, Gerichten und Behörden erfolgte bisher überwiegend in Papierform und auf dem Postweg. Dies führte oft zu Verzögerungen und unnötigem Aufwand, da identische Daten mehrfach erfasst werden mussten.
Damit ist bald Schluss! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt in Richtung Moderne gemacht. Das Ziel ist klar: eine umfassende Digitalisierung des gesamten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahrens.
Was bedeutet die digitale Revolution konkret?
Der Kern des Gesetzes ist die Umstellung auf den elektronischen Austausch von Daten und Bescheinigungen. Statt dicker Briefe, die per Post verschickt werden, kommunizieren Notare und Behörden zukünftig über sichere elektronische Kanäle wie das Besondere Elektronische Notarpostfach (beN) und das Besondere Elektronische Behördenpostfach (beBPo).
In vielen Fällen werden herkömmliche Dokumente sogar durch strukturierte Datensätze im XML-Format ersetzt. Das ermöglicht eine automatische Weiterverarbeitung der Daten bei Gericht und in der Verwaltung.
Ihre Vorteile als Käufer oder Verkäufer
Von dieser Modernisierung profitieren Sie direkt, da das Verfahren vereinfacht wird und Bürokratie abgebaut werden kann.
Die wesentlichen Vorteile für Bürger und Wirtschaft:
- Höhere Geschwindigkeit: Der Wegfall des Postversands und der Medienbrüche beschleunigt den Vollzug Ihres Immobilienvertrages massiv.
- Finanzielle Entlastung: Ein schnellerer Vollzug bedeutet, dass Sie geringere Finanzierungskosten haben, da Bereitstellungszinsen für Kredite kürzer anfallen. Experten gehen von einer Entlastung von bis zu 26 Millionen Euro jährlich für Bürger aus.
- Weniger Bürokratie: Der Erfüllungsaufwand und die Kosten für Notarauslagen sinken, was sich positiv auf die Gesamtkosten auswirkt.
Ein kurzes Beispiel:
Bisher musste Ihr Notariat das Vorkaufsrechtszeugnis bei der Gemeinde in Papierform anfragen und auch die Antwort kam per Post. Dieser Prozess dauerte oft Wochen. Zukünftig wird der Antrag elektronisch und strukturiert übermittelt. Die Gemeinde kann die Antwort ebenfalls digital und automatisiert an das Notariat senden. Dies reduziert die Bearbeitungszeit von Wochen auf wenige Tage und beschleunigt die Eintragung im Grundbuch.
Die Digitalisierung ist ein „toller“ und notwendiger Impuls, der den gesamten Immobilienvollzug sicherer, schneller und günstiger macht. Die verpflichtende elektronische Kommunikation zwischen Behörden soll spätestens ab dem 1. Januar 2027 greifen.