OVG Saarlouis: Führerschein weg – und jetzt auch das Mofa? Behörde darf Fahren erlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen

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Kontrollverlust im Straßenverkehr: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stärkt die Hand der Behörden bei wiederholten Trunkenheitsfahrten.

 

Wer mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr auffällt, verliert in der Regel seinen Führerschein für Kraftfahrzeuge. Doch was passiert mit fahrerlaubnisfreien Vehikeln wie Mofas, E-Scootern oder Fahrrädern? Über diese Frage herrschte in der deutschen Rechtsprechung lange Uneinigkeit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat nun mit seinem Urteil vom 23.05.2025 (Az. 1 A 176/23) klargestellt: Die Behörde darf in bestimmten Einzelfällen auch das Führen dieser erlaubnisfreien Fahrzeuge untersagen.

 

Warum das Verbot? Die Gefährdung der Allgemeinheit

 

Die Entscheidung betrifft Personen, die sich durch ihr Verhalten – typischerweise wiederholte Trunkenheitsfahrten – als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen haben. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Behörden begründen ein solches Verbot mit der Gefahrenabwehr.

Das OVG argumentiert, dass auch von alkoholisierten Mofa- oder Radfahrern eine erhebliche Gefahr ausgeht. Es geht dabei nicht nur um die Gefahr, die der Fahrer sich selbst zufügt, sondern auch darum, dass andere Verkehrsteilnehmer durch die unvorhersehbare Fahrweise zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen werden können. Das Gericht sah in dem konkreten Fall einen manifesten Kontrollverlust beim Kläger, der trotz Führerscheinentzug erneut unter erheblichem Alkoholeinfluss ein Mofa fuhr und ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verweigerte.

 

Ein praktisches Beispiel

 

Stellen Sie sich Herrn Müller vor. Ihm wurde der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,7 Promille entzogen. Kurz darauf wird er von der Polizei auf einem Mofa angehalten – wieder mit Alkohol im Blut. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, die Herr Müller ignoriert.

  • Folge vor dem Urteil: Das Mofafahren wäre zwar eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, ein dauerhaftes, generelles Verbot durch die Fahrerlaubnisbehörde war aber rechtlich umstritten.

  • Folge nach dem Urteil des OVG Saarlouis: Aufgrund der wiederholten Verstöße und der Verweigerung der MPU kann die Behörde Herrn Müller nun das Führen aller Fahrzeuge – einschließlich Mofa, E-Scooter und Fahrrad – untersagen, da er als generell ungeeignet gilt.

 

Was bedeutet das für Betroffene?

 

Die Entscheidung des OVG Saarlouis setzt sich von der Rechtsprechung einiger anderer Obergerichte (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen oder BayVGH) ab, die eine klare gesetzliche Grundlage für das Verbot von erlaubnisfreien Fahrzeugen vermissten.

Für Bürger im Saarland und möglicherweise darüber hinaus bedeutet dies:

  • Bei wiederholter Eignungszweifel (oft durch Alkohol oder Drogen bedingt) kann die Behörde nun einen noch weitreichenderen Eingriff vornehmen.

  • Die Beibringung einer MPU wird noch wichtiger, da die Verweigerung als Indiz für eine Nichteignung gewertet werden kann.

  • Rechtlicher Handlungsbedarf besteht, wenn Sie von einem solchen Verbot betroffen sind, da die Rechtslage regional noch unterschiedlich ist und das letzte Wort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) noch aussteht.

Lassen Sie sich als Betroffener rechtzeitig anwaltlich beraten, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu prüfen und unverhältnismäßige Verbote abzuwehren.

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