Überbau durch den Nachbarn: Wann müssen Sie Gebäude auf Ihrem Grundstück dulden?

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Wer ein Grundstück kauft, möchte darauf in der Regel schalten und walten, wie er möchte. Doch was passiert, wenn Gebäude des Nachbarn über die Grenze ragen? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. November 2025 stärkt hier die Rechte von Grundstückseigentümern deutlich.

 

Der Fall: Rinderstall auf Abwegen

 

In dem entschiedenen Fall stritten zwei Landwirte. Ein Landwirt hatte einen Rinderstall und eine Lagerhalle so errichtet, dass Teile davon auf dem angrenzenden Grundstück standen. Zudem verlief ein Stromkabel unterirdisch durch das fremde Grundstück. Der neue Eigentümer des betroffenen Grundstücks verlangte die Beseitigung.

 

Das Besondere: Das betroffene Grundstück war ein schmaler Streifen, der faktisch nur vom Nachbarn sinnvoll genutzt werden konnte. Das Vorinstanz meinte daher, der Eigentümer müsse den Überbau aus Rücksichtnahme dulden.

 

Die Entscheidung des BGH: Eigentum ist ein starkes Recht

 

Der BGH sah dies anders und hob das vorherige Urteil auf. Die Karlsruher Richter stellten klar: Eine Pflicht zur dauerhaften Duldung eines Überbaus ergibt sich ausschließlich aus den strengen gesetzlichen Regelungen des § 912 BGB.

 

Wichtige Kriterien für eine Duldungspflicht:

 

  • Kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Nachbar darf nicht absichtlich oder extrem unvorsichtig über die Grenze gebaut haben.
  • Kein sofortiger Widerspruch: Der Eigentümer darf nicht sofort nach der Grenzüberschreitung widersprochen haben.
  • Keine Aufweichung durch „Nachbarschaftshilfe“: Das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme (nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis) darf die gesetzlichen Regeln nicht aushebeln.

 

Was gilt für Zäune und Leitungen?

 

Interessant ist die Entscheidung auch für andere Anlagen:

  • Zäune: Ein Zaun ist kein Gebäude im Sinne des Gesetzes. Er muss daher fast nie dauerhaft geduldet werden, wenn er auf Ihrem Grund steht.
  • Stromleitungen: Hier kann eine Duldungspflicht nur durch ein sogenanntes „Notleitungsrecht“ entstehen, wenn der Anschluss anders nicht möglich wäre.

 

Fazit für die Praxis

 

Nur weil ein Grundstück für Sie selbst schwer nutzbar ist (z. B. wegen einer „Insellage“), bedeutet das nicht, dass Sie jede Grenzverletzung akzeptieren müssen. Das Schikaneverbot greift hier nur in extremen Ausnahmefällen.

 

Haben Sie Ärger mit einem Überbau?

 

 Wir prüfen für Sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beseitigung vorliegen oder ob eine Entschädigung in Form einer Geldrente in Betracht kommt.

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