Zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
Das Finanzgericht München hat in einer Entscheidung (Az. 12 K 861/19) die Position von Immobilienkäufern bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung gestärkt. Der Sachverhalt Die Kläger erwarben eine Eigentumswohnung für 495.000 EUR und teilten den Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag mit 188.000 EUR für den Grund und Boden sowie 307.000 EUR für das Gebäude auf. Die Bedeutung […]
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