Der Notar der Zukunft: Elektronische Präsenzbeurkundung kommt!

News Zeitschriften Notariat

Die Digitalisierung macht auch vor dem Notariat nicht halt – und das ist gut so! Ein wichtiges Gesetzesvorhaben, das derzeit im Fokus steht, ist die Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. Was sich dahinter verbirgt und welche Vorteile das für Sie als Bürger mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier.

Was bedeutet „elektronische Präsenzbeurkundung“?

Bislang war es in den meisten Fällen so, dass eine notarielle Urkunde zwar oft digital vorbereitet wurde, am Ende aber immer auf Papier ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden musste. Danach wurde sie wieder eingescannt, um digital archiviert und an die entsprechenden Behörden übermittelt zu werden. Dieser „Medienbruch“ – der Wechsel zwischen digital und Papier – verursachte zusätzlichen Aufwand und Zeit.

Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung wird dieser Schritt überflüssig. Das bedeutet, dass die gesamte Beurkundung von Anfang bis Ende digital ablaufen kann. Sie sitzen weiterhin persönlich bei Ihrem Notar im Büro (daher „Präsenzbeurkundung“), aber die Unterschrift leisten Sie dann beispielsweise auf einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Die Urkunde ist somit von Beginn an ein rein elektronisches Dokument.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für Sie?

Die Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich:

  • Schnellere Abwicklung: Da der Medienbruch entfällt, können Beurkundungen und die anschließende Übermittlung an Behörden wie Grundbuchämter oder Registergerichte deutlich beschleunigt werden.

  • Weniger Papierkram: Der Wegfall des Ausdruckens und Einscannens spart nicht nur Papier, sondern auch Archivierungsaufwand – sowohl im Notariat als auch bei den Behörden.

  • Moderne Prozesse: Die Justiz wird insgesamt digitaler und effizienter, wovon letztlich alle Beteiligten profitieren.

  • Sicherheit bleibt gewährleistet: Die qualifizierte elektronische Signatur des Notars garantiert auch bei der elektronischen Urkunde die gleiche hohe Rechtssicherheit und Authentizität, die Sie von der Papierurkunde gewohnt sind. Es ist ein Missverständnis, dass „digital“ weniger sicher bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall, da die Integrität des Dokuments elektronisch noch besser nachvollziehbar ist.

Ein kurzes Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Immobilie kaufen. Bisher wurde der Kaufvertrag nach der Besprechung im Notarbüro ausgedruckt, Sie und der Verkäufer haben ihn unterschrieben und der Notar hat seine Siegel angebracht. Anschließend wurde der Vertrag eingescannt und an das Grundbuchamt geschickt. Zukünftig können Sie den Vertrag direkt auf einem Bildschirm lesen, eventuelle Änderungen werden in Echtzeit eingepflegt und Sie unterschreiben digital. Die Urkunde liegt sofort in elektronischer Form vor und kann medienbruchfrei weitergeleitet werden. Das beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.

Was ändert sich nicht?

Wichtig ist zu betonen: Die elektronische Präsenzbeurkundung ersetzt nicht den persönlichen Termin beim Notar. Die Beratung und das persönliche Gespräch sind weiterhin unerlässlich und bleiben das Herzstück der notariellen Tätigkeit. Es ändert sich lediglich die Form, in der die Urkunde erstellt und unterschrieben wird.

Wir als Notare in Wetzlar begrüßen dieses Gesetzesvorhaben als wichtigen Schritt in eine effizientere und digitalere Zukunft und stehen Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite – egal, ob in Papier- oder in elektronischer Form.

Nach oben scrollen
wsr-logo