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Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2023 veröffentlicht!

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Aus der nachfolgenden Tabelle sind die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils(hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebendenZahlbeträge für den Kindesunterhalt im Jahr 2023 ersichtlich. Das Kindergeld beträgteinheitlich für jedes Kind, unabhängig von der Rangfolge, 250,00 €.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils 
(hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden 
Zahlbeträge für den Kindesunterhalt im Jahr 2023 ersichtlich. Das Kindergeld beträgt 
einheitlich für jedes Kind, unabhängig von der Rangfolge, 250,00 €. 

 

Kindergeld: 250 EUR 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % 
1. bis 1.900 312 377 463 378 100 
2. 1.901- 2.300 334 403 493 410 105 
3. 2.301- 2.700 356 428 522 441 110 
4. 2.701- 3.100 378 453 552 473 115 
5. 3.101- 3.500 400 478 581 504 120 
6. 3.501- 3.900 435 518 628 554 128 
7. 3.901- 4.300 470 558 675 605 136 
8. 4.301- 4.700 505 598 722 655 144 
9. 4.701- 5.100 540 639 769 705 152 
10. 5.101- 5.500 575 679 816 755 160 
11. 5.501- 6.200 610 719 863 806 168 
12. 6.201- 7.000 645 759 910 856 176 
13. 7.001- 8.000 680 799 957 906 184 
14. 8.001- 9.500 715 839 1.004 956 192 
15. 9.501- 11.000 749 879 1.051 1.006 200 

 

Was hat sich geändert? 

 

Nach Düsseldorfer Tabelle 2023 gibt es grundsätzlich eine Erhöhung des Mindestunterhaltes 
für minderjährige Kinder, aber auch für volljährige Kinder.  

 

Das Kindergeld ist einheitlich für jedes Kind auf 250,00 € monatlich festgesetzt, egal um das 
wievielte Kind es sich handelt.  

 

Auch der Bedarf für Volljährige mit eigenem Haushalt ist von 860,00 € auf 930,00 € erhöht. 
Hierin enthalten sind 410,00 € Warmwohnkosten. Kranken- und Pflegeversicherungskosten 
und Studiengebühren können zum Volljährigenunterhalt hinzukommen.  

 

Die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle 2023 erhöhen sich deutlich. Bei Minderjährigen 
und privilegierten Kindern auf 1.120,00 €, soweit der Unterhaltsverpflichtete nicht 
erwerbstätig ist. Enthalten sind 520,00 € Warmmiete.  
Bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten auf 1.370,00 €. Enthalten sind 580,00 € 
Warmmiete.  
Der Selbstbehalt gegenüber Studenten liegt bei 1.650,00 €, enthalten sind 650,00 € 
Warmwohnkosten. 

 

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