Vorsorge - Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Durch eine plötzliche Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Dinge zu regeln. Der Ehegatte bzw. Lebensgefährte, die nächsten Verwandten oder Kinder können dann nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Ohne eine vorherige Regelung wird in einem solchen Fall durch das einen Betreuer bestellt. Mit Hilfe eines Notars lässt sich hierfür jedoch Vorsorge treffen.
Wir bereiten für Sie auf Ihren konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und Anordnungen vor. Die wichtigsten sind hierbei die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
Durch eine Vorsorgevollmacht wird gewährleistet, dass eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigter für Sie in vermögensrechtlichen, finanziellen, insbesondere aber auch in persönlichen Bereichen tätig werden kann. Letzteres umfasst beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, Heilbehandlungen, Regelungen über den Aufenthaltsort (Einweisung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim), Einsicht in die Krankenakten, Besuchsrecht am Krankenbett – auch bei intensivmedizinischer Behandlung.
Durch die Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der das Vertrauen des Vollmachtgebers genießt, eine umfassende Entscheidungsbefugnis in allen persönlichen, Angelegenheiten in dem Umfang, wie sie dem Vollmachtgeber bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zustünden.
Eine sinnvolle Ergänzung der Vorsorgevollmacht bildet die Patientenverfügung. Diese beinhaltet Ihre Anordnungen in Hinblick auf die in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und die damit zusammenhängenden Maßnahmen. In einer Patientenverfügung können insbesondere Wünsche zur Rettung, Behandlung oder Pflege zum Ausdruck gebracht werden, etwa Regelungen zum Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen, der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen, Transplantation von fremden Organen, Benennung einer Vertrauensperson, mit der das behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss.
Auch wenn Sie im Moment noch nicht an Notfälle durch Krankheit oder Unfall denken wollen, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, bevor eine solche Situation eintritt und es zu spät ist. Wir beraten Sie gern und entwerfen mit Ihnen auf Ihren Einzelfall abgestimmte Vollmachten und Anordnungen.
Die Vollmacht umfasst die Vertretung in allen Bereichen, z.B.
Persönliche Angelegenheiten:
· Gesundheitsfürsorge
· Aufenthaltsort
· Entscheidungen über medizinische Behandlungen
· Post- und Internet
Vermögensrechtliche Angelegenheiten:
· Bankgeschäfte
· Grundstücksgeschäfte
· Verwaltung Ihres Vermögens
Flexible Gestaltung:
Sie können den Umfang der Vollmacht individuell festlegen und mehrere Bevollmächtigte benennen.
In welcher Form muss eine Vollmacht erteilt werden?
Eine Vollmacht kann theoretisch in jeder Form erteilt werden, da sie gesetzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden ist. Aus Beweisgründen sollte sie jedoch mindestens schriftlich erteilt werden. Für einzelne Vorgänge, beispielsweise der Vollzug von Grundstücksgeschäften, Erbausschlagungen, Registeranmeldungen muss die Vollmacht zudem öffentlich beglaubigt sein. Zum Abschluss von Darlehnsverträgen muss die Vollmacht sogar beurkundet werden.
Wichtig ist, dass die inhaltlichen Aspekte sorgfältig formuliert werden, damit die Vollmacht wirksam ist und von öffentlichen Stellen anerkannt werden kann. Es ist nicht erforderlich, die Vollmacht handschriftlich zu verfassen, wie es beispielsweise ein Testament. Wenn Sie eine Vorsorge- oder Generalvollmacht erteilen möchten, empfehlen wir Ihnen, die rechtliche Beratung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre persönlichen Bedürfnisse ausreichend abzubilden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Generalvollmacht. Eine Vorsorgevollmacht wird engsten Vertrauten wie Ehegatten, Kindern oder nahestehenden Personen gegeben, für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst mitzuteilen und Rechtsgeschäfte selbstständig zu regeln. Im Ernstfall kann der Vollmachtgeber nicht feststellen, ob wirklich in seinem Interesse gehandelt wird, daher setzt die Erteilung eine Vorsorgevollmacht großes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus. Die Frage, welchen Umfang eine Vorsorgevollmacht hat, ist offen. Wenn Sie mit einem Notar eine Vorsorgevollmacht erstellen, umfasst diese normalerweise alle Bereiche, in denen eine Vertretung möglich ist. Die Vorsorgevollmacht spart Zeit und Aufwand, da keine Einzelvollmachten für jedes Rechtsgeschäft aufgesetzt werden müssen. Außerdem wird verhindert, dass wichtige Rechtsgeschäfte vergessen werden. Eine Vorsorgevollmacht ist auch für Unternehmer von Vorteil, da sie auch die Unternehmensvollmacht abdeckt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zum Beispiel regeln, wer die Unternehmensnachfolge antritt und wer Sie in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Die Vorsorgevollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie im juristischen Sinne handlungsfähig sind.
Welche Vorteile hat eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmach bietet Vorteile, die im Vergleich zu privatschriftlichen Vollmachten besonders wichtig sind:
1. Individuelle Beratung und Gestaltung:
· Der Notar erfragt Ihren Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt Sie über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen.
· Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde spiegeln Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wider und sorgen für Rechtssicherheit.
2. Geschäftsfähigkeitsprüfung und Identitätsnachweis:
· Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, um spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.
· Die Identität des Vollmachtgebers wird ebenfalls geprüft.
· Beurkundete Vorsorgevollmachten werden im Rechtsverkehr mit Banken, Behörden und anderen Stellen besonders akzeptiert und haben hohe Beweiskraft.
3. Umfassende Einsatzmöglichkeiten:
· Nur die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab.
· Sie eignet sich auch für Grundstücksgeschäfte aller Art, im Gegensatz zu nur schriftlichen Vollmachten.
4. Ersatzmöglichkeit bei Verlust:
· Bei einer beurkundeten Vollmacht kann der Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen im Falle des Verlustes zu erteilen.
· Diese Ausfertigungen haben den gleichen rechtlichen Wert wie das Original.
· Privatschriftliche Vollmachten verlieren hingegen ihre Gültigkeit bei Verlust des Originals, was im Ernstfall die Bestellung eines Betreuers erforderlich machen kann.
Fazit:
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge. Sie ermöglicht Ihnen, selbstbestimmt zu leben und Ihre Interessen auch im Falle von Handlungsunfähigkeit zu wahren.