Erbscheinantrag

Als Notare stehen wir Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite, wenn Sie einen Erbschein benötigen. Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das im Erbfall die Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person nachweist. Mit einem Erbschein können Erben gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden nachweisen, dass Sie Erben sind.


Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, welches vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er gibt Auskunft darüber, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist und in welchem Umfang. Er ist quasi ein Erbenausweis und daher unerlässlich, um über Nachlassgegenstände verfügen zu können oder um das Grundbuch nach dem Erbfall zu berichtigen. Auch Beschränkungen, wie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder eine Nacherbschaft ergeben sich aus dem Erbschein. Nicht im Erbschein eingetragen werden allerdings Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche.


Naben dem Erbschein existieren allerdings noch weitere offizielle Erbnachweise, beispielsweise das Europäische Nachlasszeugnis oder das Auseinandersetzungszeugnis. Wir beraten Sie gerne, welcher Erbnachweis für Sie am sinnvollsten ist.


Wann benötigen Sie einen Erbschein?

Ein Erbschein ist immer notwendig, wenn im Nachlass Grundbesitz vorhanden ist und kein notarielles Testament existiert.

Aber auch dann, wenn zwar kein Grundbesitz vorhanden ist, aber entweder kein Testament errichtet wurde oder das Testament unklar oder unvollständig ist, ist ein Erbschein erforderlich, um gegenüber Dritten, wie Banken oder Behörden, einen Nachweis über die Erbberechtigung führen zu können. Ein Erbschein vermittelt guten Glauben an seine Richtigkeit und bietet den Vertragspartnern die Sicherheit, dass sie an den richtigen Erben leisten.


Wie beantragen Sie einen Erbschein?

Der Antrag auf einen Erbschein kann sowohl beim Nachlassgericht als auch bei einem Notar gestellt werden. Ein Erbscheinantrag beim Notar bietet Ihnen dabei folgende Vorteile:

  1. Schnelle Terminvergabe: Im Gegensatz zu den oft langen Wartezeiten bei Nachlassgerichten können wir Ihnen deutlich schneller einen Termin anbieten. So sparen Sie wertvolle Zeit in einer ohnehin belastenden Situation.
  2. Beratung: Wir beraten Sie ausführlich über die notwendigen Schritte und die erforderlichen Unterlagen.
  3. Vorbereitung der Dokumente: Wir helfen Ihnen, alle benötigten Dokumente zusammenzustellen, einschließlich Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Testamente und Erbverträge.
  4. Antragstellung: Wir übernehmen die formelle Antragstellung beim Nachlassgericht für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.
  5. Begleitung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und klären etwaige Rückfragen des Gerichts schnell und kompetent.

 Warum unsere Kanzlei?

  • Erfahrung und Kompetenz: Mit jahrelanger Erfahrung und tiefgehendem Fachwissen sind wir Ihre verlässlichen Partner in allen Nachlassangelegenheiten.
  • Individuelle Betreuung: Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Effizienz und Sorgfalt: Wir kümmern uns um alle Formalitäten und sorgen dafür, dass Ihr Erbscheinantrag zügig und korrekt bearbeitet wird.
  • Schnelle Abwicklung: Dank unserer flexiblen und kurzfristigen Terminvergabe können wir Ihren Erbscheinantrag schneller bearbeiten als die Nachlassgerichte.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns durch den Prozess des Erbscheinantrags begleiten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine Beratung zu vereinbaren. Ihre Notarkanzlei in Wetzlar steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Beantragung des Erbscheins müssen dem Gericht verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Welche dies sind, hängt davon ab, ob ein Erbschein aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament) oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragt wird.


Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall

  • Original-Sterbeurkunde der verstorbenen Person


Bei Erbscheinanträgen aufgrund letztwilliger Verfügung:    

  • Kopie aller Testamente bzw. Erbverträge

Bei Erbscheinanträgen aufgrund gesetzlicher Erbfolge

  • Sämtliche Personenstandsurkunden im Original, aufgrund derer sich die Erbfolge ergibt.

Welche dies im Einzelnen sind, lässt sich allgemein leider nur schwer beschreiben. In weniger komplexen Fällen, wie beim Tod eines Elternteils, sind dies z.B. die Geburtsurkunden aller Kinder, bei Namensänderungen der Kinder deren Heiratsurkunden, die Heiratsurkunde der verstorbenen Person und ggf. die Sterbeurkunde des Ehepartners.


Kontakt

Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokumente Sie benötigen.


Zur Vorbereitung können Sie gerne auch unseren Datenerfassungsbogen ausfüllen.


Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen!


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