Geld zurück für Online-Coaching? BGH stärkt Rechte der Teilnehmer!

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Der Markt für Online-Coachings und Mentoring-Programme boomt. Oft werden hohe vier- oder fünfstellige Beträge für Kurse versprochen, die den Weg zu beruflichem oder finanziellem Erfolg ebnen sollen. Doch viele dieser Verträge sind ihr Geld nicht wert – und rechtlich oft unwirksam. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat nun die Rechte der Teilnehmer massiv gestärkt und ermöglicht es vielen, ihr Geld zurückzufordern.

 

Wann ist ein Coaching-Vertrag unwirksam?

 

Der BGH hat klargestellt, dass viele der hochpreisigen Online-Coaching-Programme als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzustufen sind. Dies ist dann der Fall, wenn drei wesentliche Merkmale erfüllt sind:

 

  • Wissensvermittlung: Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten (z.B. in Marketing, Vertrieb oder Unternehmensaufbau). Eine reine, individuelle Lebensberatung steht nicht im Vordergrund.
  • Räumliche Trennung: Lehrender und Lernender sind überwiegend räumlich getrennt, was bei Online-Formaten per se der Fall ist.
  • Überwachung des Lernerfolgs: Trifft dies zu, benötigt der Anbieter eine staatliche Zulassung für seinen Kurs. Fehlt diese Zulassung – was bei den meisten Coaching-Anbietern der Fall ist – ist der gesamte Vertrag von Anfang an nichtig.

 

Ein Beispiel aus der Praxis

 

Im vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Teilnehmer ein „9-Monats-Business-Mentoring-Programm“ für 47.600 € gebucht. Das Programm umfasste Lehrvideos, regelmäßige Online-Meetings und Hausaufgaben.  Da der Anbieter keine Zulassung nach dem FernUSG besaß, erklärte der BGH den Vertrag für nichtig. Die Folge: Der Kläger erhielt seine bereits gezahlten 23.800 € vollständig zurück und musste die restliche Summe nicht mehr bezahlen.

 

Wichtig: Schutz auch für Unternehmer!

 

Besonders hervorzuheben ist eine weitere Klarstellung des BGH: Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern ausdrücklich auch Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die ein Coaching zur beruflichen Weiterbildung buchen.

 

Haben auch Sie einen teuren Online-Coaching- oder Mentoring-Vertrag abgeschlossen? Die Chancen stehen gut, dass Sie Ihre gezahlten Gebühren zurückfordern können. Wir prüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.Der Anbieter überwacht den Lernerfolg. Dafür reicht es laut BGH bereits aus, wenn Teilnehmer die Möglichkeit haben, in Live-Calls, per E-Mail oder in Gruppen-Chats Fragen zum erlernten Stoff zu stellen. Auch das Stellen von Hausaufgaben spricht für eine solche Überwachung.

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