Von der Vorgründungsgesellschaft bis zur eingetragenen GmbH

News concept with newspapers, Neuigkeiten

Die Gründung einer GmbH ist ein spannender Prozess, der verschiedene Phasen durchläuft. Von ersten Überlegungen der Gründer bis hin zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gilt es einiges zu beachten. In diesem Beitrag beleuchten wir ausführlich die einzelnen Schritte auf diesem Weg.

 

Phase 1: Die Vorgründungsgesellschaft
 

 

Bevor der Gesellschaftsvertrag beurkundet wird, laufen Vorbereitungen und Sondierungen der künftigen Gesellschafter. In dieser Phase entsteht oft konkludent eine Vorgründungsgesellschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).Die Gründer überlegen in dieser Zeit, ob und wie sie erfolgversprechend zusammen arbeiten können. Sie klären Fragen wie:

  • Welche Rechtsform ist für unser Vorhaben am besten geeignet?
  • Wie soll die Firma lauten und was wird unser Geschäftszweck sein?
  • Wer übernimmt die Geschäftsführung? Brauchen wir einen Fremdgeschäftsführer?
  • Wo werden unsere Geschäftsräume sein?

Häufig werden in dieser Phase bereits Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare zu rechtlichen und steuerlichen Fragen konsultiert. Deren Beratung kann sehr wertvoll sein, um die GmbH-Gründung von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen. Die Vorgründungs-GbR selbst ist meist nicht rechtsfähig und kann kein eigenes Vermögen bilden. Sie ist eine reine Innengesellschaft ohne Außenauftritt. Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags endet die Vorgründungsgesellschaft ohne Liquidation.

 

 

Phase 2: Die Vor-GmbH
 

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gemäß § 2 GmbHG und der Bestellung des ersten Geschäftsführers entsteht die Vor-GmbH, auch GmbH in Gründung oder i.Gr. genannt. Sie ist eine Gesellschaft eigener Art (sui generis), die bereits am Rechtsverkehr teilnimmt. Allerdings besteht in dieser Phase noch keine beschränkte Haftung. Die Gesellschafter haften weiterhin unbeschränkt. Ein automatischer Übergang von Vermögen oder Verbindlichkeiten von der Vorgründungsgesellschaft auf die Vor-GmbH findet nicht statt. Dafür wäre eine gesonderte Vereinbarung nötig. Die Vor-GmbH muss zudem bereits die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden, und zwar binnen drei Monaten ab Beurkundung. Nach Eintragung der GmbH ist dann eine Änderungsmitteilung erforderlich. Sollte die Vor-GmbH schon Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, ist sie mit den Angaben Firma, Sitz und künftig zuständigem Registergericht in deren Gesellschafterliste aufzunehmen. Nach Eintragung der GmbH werden diese Angaben aktualisiert. Die Vor-GmbH endet mit der Eintragung der GmbH im Handelsregister. Geschieht diese Eintragung nicht und haben die Gründer sie auch nicht mehr ernsthaft vor, wandelt sich die Vor-GmbH in eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung um.

 

 

Phase 3: Die eingetragene GmbH
 

Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH als vollwertige juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Zudem gehen Vermögen und Verbindlichkeiten der Vor-GmbH automatisch auf die GmbH über.Die GmbH kann nun selbstständig Rechte erwerben und Pflichten eingehen, Eigentum und andere Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur noch das Gesellschaftsvermögen, nicht mehr die Gesellschafter persönlich.Mit Eintragung der GmbH endet auch die Gründungsphase. Die Gesellschaft ist nun voll handlungsfähig und kann ihre operative Geschäftstätigkeit aufnehmen.

 

Fazit
 
Die einzelnen Gründungsphasen einer GmbH vom ersten Gedanken bis zur Eintragung bringen unterschiedliche rechtliche, organisatorische und steuerliche Aspekte mit sich, die es zu beachten gilt. Schon in der frühen Vorgründungsphase werden wichtige Weichen gestellt.Eine sorgfältige Vorbereitung und kompetente Beratung durch Notar und Steuerberater sind unerlässlich, um spätere Probleme zu vermeiden. Mit der Handelsregistereintragung hat die GmbH dann ihre volle Rechtsfähigkeit erlangt. Der Weg vom Gründungsgedanken bis zu diesem Punkt mag komplex erscheinen, lässt sich aber mit der richtigen Unterstützung gut meistern.
 
Weiter gute Informationen zur Gesellschaftsgründung finden sich bei der Bundesnotarkammer.
Nach oben scrollen
wsr-logo