Die Gründung einer eigenen Firma ist ein spannender Schritt. Viele Wege führen dabei zur gewünschten Rechtsform. Gerade bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, steht oft die Frage im Raum: Nutzen wir ein Musterprotokoll oder erstellen wir einen individuellen Gesellschaftsvertrag? Das Musterprotokoll kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle und unkomplizierte Alternative sein. Doch wann genau lohnt sich dieser standardisierte Weg?
Was ist ein Musterprotokoll?
Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Vorlage für die Gründung einer GmbH oder UG. Es vereint die wichtigsten Gründungsdokumente – den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des ersten Geschäftsführers – in einem einzigen Dokument.
Vorteile des Musterprotokolls
Die Gründung mit einem Musterprotokoll bietet vor allem zwei wesentliche Vorteile:
- Schnelligkeit: Da die Inhalte standardisiert sind, entfällt die Ausarbeitung eines individuellen Gesellschaftsvertrags. Das beschleunigt den Gründungsprozess etwas.
- Kostenersparnis: Die Notarkosten für die Beurkundung des Musterprotokolls sind jedenfalls bei einer UG geringer als bei einem individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag.
Wann ist das Musterprotokoll sinnvoll?
Das Musterprotokoll ist jedoch nicht für jede Gründung geeignet. Es ist insbesondere dann eine gute Option, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind:
- Ein-Personen-Gründung: Sie gründen die GmbH oder UG alleine und sind der einzige Gesellschafter.
- Nur ein Geschäftsführer: Die Gesellschaft soll zunächst nur einen einzigen Geschäftsführer haben.
- Nur Bareinlagen: Das Stammkapital wird ausschließlich in Geld und nicht durch Sacheinlagen (wie z.B. Immobilien oder Fahrzeuge) erbracht.
- Geschäftsjahr = Kalenderjahr: Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll dem Kalenderjahr entsprechen.
Beispiel:
Max Gründer möchte alleine eine UG gründen, um eine kleine Online-Agentur zu betreiben. Er bringt das Stammkapital in bar ein und wird der einzige Geschäftsführer sein. Da er keine komplexen Regelungen im Innenverhältnis benötigt und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Gründung mit Musterprotokoll für ihn eine schnelle und kostengünstige Lösung.
Grenzen des Musterprotokolls
Sobald von den oben genannten Punkten abgewichen wird oder individuelle Regelungen gewünscht sind (z.B. detaillierte Stimmrechtsregelungen, Regelungen zur Unternehmensnachfolge, mehrere Gesellschafter oder Geschäftsführer oder die Möglichkeit von Sacheinlagen), stößt das Musterprotokoll an seine Grenzen. In solchen Fällen ist die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags unerlässlich, um die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter rechtssicher abzubilden.
Fazit
Das Musterprotokoll ist ein nützliches Werkzeug für unkomplizierte Gründungen von GmbHs und UGs, im Alleingang und ohne spezielle Anforderungen. Es spart Zeit und Kosten. Bei komplexeren Konstellationen oder dem Wunsch nach individuellen Vereinbarungen bietet ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag jedoch die notwendige Flexibilität und Rechtssicherheit für die Zukunft Ihres Unternehmens.