Immobilienerwerb durch Kinder – Eine clevere Strategie der Vermögensübertragung

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Der Erwerb einer Immobilie durch Ihre Kinder, unterstützt durch eine (teilweise) Schenkung der Kaufsumme, kann eine steuerlich und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu einer späteren Übertragung darstellen. Diese Gestaltung bietet mehrere entscheidende Vorteile:


Steuerliche Vorteile


Die Schenkung des Kaufpreises an Ihre Kinder ist bis zu einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind alle zehn Jahre steuerfrei möglich.


Abschreibungsmöglichkeiten


Ein wesentlicher Vorteil liegt in den Abschreibungsmöglichkeiten: Ihre Kinder können als Käufer die gesamten Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Dies ist besonders bei vermieteten Immobilien relevant, da die Abschreibung die Steuerlast Ihrer Kinder reduzieren kann.


Langfristige Planung


Diese Gestaltung ermöglicht eine frühzeitige und geordnete Vermögensübertragung:

  • Sie vermeiden spätere Erbschafts- oder Schenkungssteuern auf die Immobilie
  • Die Eigentumsverhältnisse sind von Anfang an klar geregelt
  • Potenzielle Wertsteigerungen erfolgen direkt im Vermögen Ihrer Kinder

Absicherung beider Generationen


Vor der Schenkung sollten allerdings wichtige Fragen geklärt und geregelt werden:

  • Erhalten die Eltern als Gegenleistung eine lebenslangen Wohnrechts?
  • Soll die Schenkung in einem späteren Erbfall auf den Pflichtteil angerechnet und innerhalb der Geschwister ausgeglichen werden?
  • Sollen Rückforderungsmöglichkeiten vereinbart werden? Z.B. im Falle des Vorversterbens der Kinder oder aus ähnlichen Umständen?
  • Soll die Schenkung unter einer Auflage stehen? Bspw. dahingehend, dass ein über den Kaufpreis hinausgehende Betrag in das Haus investiert werden muss?

Praxistipp


Lassen Sie sich vor der Umsetzung umfassend beraten. Die optimale Gestaltung hängt von Ihrer individuellen familiären und finanziellen Situation ab. Im Nachhinein ist eine Rettung einer verunglückten Geldschenkung kaum mehr möglich. Sinnvoll ist dieses Gestaltungsmodell allerdings nur, wenn die Kinder schon volljährig sind.


Fazit


Der Immobilienerwerb durch Ihre Kinder mit Ihrer finanziellen Unterstützung kann ein kluger Schachzug sein, der sowohl steuerliche als auch wirtschaftliche Vorteile bietet. Diese Gestaltung ermöglicht eine vorausschauende Vermögensübertragung bei gleichzeitiger Absicherung aller Beteiligten.

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