Viele Menschen wissen nicht, dass eine beglaubigte Vorsorgevollmacht erhebliche Kosten sparen kann, insbesondere in Bezug auf den Erbschein. Hier erfahren Sie, wie eine Vorsorgevollmacht in dieser Hinsicht hilfreich sein kann.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht gibt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Diese Vollmacht kann so gestaltet werden, dass sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus (transmortale Vollmacht) wirksam bleibt.
Die Bedeutung einer beglaubigten Vorsorgevollmacht im Erbfall
Im Erbfall wird, wenn Grundbesitz und kein notarielles Testament vorhanden ist, ein Erbschein benötigt, um die Erbenstellung und die damit verbundenen Rechte nachzuweisen. Ein Erbschein ist jedoch mit Kosten und Aufwand verbunden. Eine passende Vorsorgevollmacht kann in vielen Fällen einen Erbschein ersetzen.
Fallbeispiel: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2024
Ein aktuelles Beispiel illustriert dies anschaulich: Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass eine transmortale Vollmacht ihre Gültigkeit auch nach dem Tod des Vollmachtgebers behält und der Bevollmächtigte somit die Rechtsgeschäfte des Erblassers weiterhin wirksam ausführen kann, ohne dass ein Erbschein vorgelegt werden muss, selbst wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe ist.
In diesem Fall hatte der verstorbene Grundstückseigentümer seiner Ehefrau eine Generalvollmacht erteilt, die ausdrücklich auch über seinen Tod hinaus gültig war. Nach dem Tod des Ehemannes handelte die Ehefrau aufgrund dieser Vollmacht und hat das von ihr geerbte Grundstück mit der Vollmacht an sich selbst geschenkt. Die beantragte Eigentumsumschreibung im Grundbuch hat das Grundbuchamt zunächst abgelehnt und einen Erbschein verlangte, da die Vollmacht dadurch, dass die Bevollmächtigte Alleinerbin geworden ist unwirksam geworden sei (Konfusion). Das OLG Nürnberg entschied jedoch zugunsten der Antragstellerin, dass die Vollmacht weiterhin gültig ist und ein Erbschein nicht erforderlich war.
Warum dieser eigenwillige Weg?
1. Kosteneinsparungen: Ein Erbschein ist oft mit hohen Gebühren verbunden. Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können diese Kosten vermieden werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Werte der im Nachlass enthaltenen Grundstücke im Verhältnis zu dem sonstigen Nachlassvermögen niedrig sind oder dass im Nachlass enthaltene Grundstück ohnehin verkauft oder übertragen werden soll.
2. Zeitersparnis: Die Beantragung eines Erbscheins kann zeitaufwendig sein. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht sofortiges Handeln.
Fazit:
Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne geregelt werden, und gleichzeitig Erbschein-Kosten sparen. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine solche Vollmacht zu erstellen .
Für weitere Informationen oder zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, wenden Sie sich gerne an uns.