Vorsorgevollmacht ändern: Wann und wie Sie Personen austauschen können 

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Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das sicherstellt, dass in einer Notsituation jemand Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Doch was passiert, wenn sich die persönlichen Umstände ändern und Sie die darin benannten Personen austauschen möchten? Ist das überhaupt möglich und wie geht man dabei vor? 

 

Warum ein Austausch notwendig werden kann 

 

Das Leben ist im Fluss, und so können sich auch die Beziehungen zu den Personen ändern, die Sie ursprünglich in Ihrer Vorsorgevollmacht benannt haben. Gründe für einen Austausch können vielfältig sein: 

 

  • Vertrauensverlust: Eine Entfremdung oder ein Vertrauensbruch kann dazu führen, dass die ursprünglich bevollmächtigte Person nicht mehr die richtige Wahl ist. 
  • Veränderte Lebensumstände der Bevollmächtigten: Vielleicht ist die benannte Person selbst erkrankt, ins Ausland gezogen oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, die Aufgabe zu übernehmen. 
  • Familiäre Veränderungen: Scheidungen, neue Partnerschaften oder das Heranwachsen von Kindern können eine Anpassung sinnvoll machen. 
  • Tod der bevollmächtigten Person: Im schlimmsten Fall ist die benannte Person verstorben und ein Ersatz ist dringend nötig. 

 

Wie wird eine Vorsorgevollmacht geändert? 

 

Eine bereits erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann grundsätzlich jederzeit von Ihnen widerrufen oder geändert werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Das ist ein wichtiger Punkt: Nur Sie selbst können die Vollmacht anpassen. 

Um Personen in einer Vorsorgevollmacht auszutauschen, gibt es im Wesentlichen zwei Wege: 

 

  • Erstellung einer neuen Vorsorgevollmacht: Dies ist der sauberste und sicherste Weg. Sie erstellen einfach eine komplett neue Vollmacht, in der Sie die gewünschten Personen benennen und die alte Vollmacht ausdrücklich widerrufen. Achten Sie bei Bedarf darauf, dass die neue Vollmacht eindeutig festhält, dass sie alle früheren Versionen ersetzt.

 

  • Ergänzung oder Widerruf einzelner Teile: Weniger gebräuchlich, aber möglich ist es auch, nur einzelne Passagen der Vollmacht zu widerrufen oder zu ergänzen. Dies kann aber zu Unsicherheiten führen, wenn nicht absolut klar ist, welche Teile noch gültig sind. Daher raten wir dringend zur Erstellung einer neuen Vollmacht. Praktikabel ist allerdings, wenn sie die Vollmacht nur gegenüber einzelnen Personen widerrufen wollen. Dann reicht es aus, dieser Person gegenüber den Widerruf auszusprechen, sämtliche Ausfertigungen für diese Person zu vernichten und den Notar zu informieren, dass diese Person nicht mehr bevollmächtigt sein soll. Nicht möglich ist allerdings ein Austausch des Bevollmächtigten. Dies geht nur durch eine neue Vollmacht.

Wichtig: Wenn die ursprüngliche Vorsorgevollmacht notariell beurkundet wurde, sollten Sie die Änderung oder Neuerstellung ebenfalls notariell beurkunden lassen. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und die volle Wirksamkeit der Änderungen, insbesondere im Rechtsverkehr mit Banken oder Behörden. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis: 

 

Stellen Sie sich vor, Herr Müller hat vor fünf Jahren seine Tochter als Bevollmächtigte eingesetzt. Nun ist seine Tochter beruflich stark eingespannt und wird in Kürze für längere Zeit ins Ausland gehen. Herr Müller möchte stattdessen seinen Neffen einsetzen, dem er vollstes Vertrauen schenkt. In diesem Fall würde Herr Müller eine neue Vorsorgevollmacht errichten, in der sein Neffe als Bevollmächtigter benannt wird. Wenn er seiner Tochter generell noch vertraut, ist ein Widerruf der alten Vollmacht nicht notwendig.  Die beiden Vollmachten bestehen dann paralell weiter. Um auf Nummer sicher zu gehen, lässt er die neue Vollmacht notariell beurkunden. 

 

Fazit 

 

Die Anpassung einer Vorsorgevollmacht ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten stets in den richtigen Händen liegen. Zögern Sie nicht, Ihre Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Änderung Ihrer Vorsorgevollmacht, um Rechtssicherheit und Ihre individuellen Wünsche zu gewährleisten. 

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