Kann man sein Haus an die Kinder verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben? Ja – wenn der Übergabevertrag die richtigen Sicherungen enthält. Genau darüber spreche ich beim VRM-Expertenforum Wetzlar „Erben. Vererben. Vorsorgen.“ am Donnerstag, 5. November 2026, in der Buderus-Arena. Die Lokalredaktion hat die Veranstaltung auf mittelhessen.de ausführlich angekündigt.
Mein Vortrag beim Expertenforum Wetzlar: drei Kernfragen
In meinem rund 20-minütigen Impulsvortrag geht es um die Fragen, die Eltern vor der Übergabe ihrer Immobilie klären sollten:
- Nießbrauch oder Wohnungsrecht? Der Nießbrauch erlaubt den Eltern, das Haus selbst zu nutzen oder zu vermieten. Das Wohnungsrecht beschränkt sich dagegen auf das eigene Wohnen.
- Rückforderungsrechte: Für Fälle wie Insolvenz, Scheidung oder Tod des Kindes können sich die Eltern vorbehalten, das Haus zurückzuholen. Eine Vormerkung im Grundbuch sichert dieses Recht ab.
- Pflichtteil und Zehnjahresfrist: Behalten die Eltern den Nießbrauch am ganzen Haus, beginnt die Zehnjahresfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu laufen. Geschwister des beschenkten Kindes können deshalb auch Jahrzehnte später noch eine Pflichtteilsergänzung verlangen.
Ein Beispiel: Das Wohnungsrecht allein reicht nicht
Die Eltern übertragen ihr Haus auf die Tochter und behalten sich ein Wohnungsrecht vor. Jahre später gerät die Tochter in finanzielle Schwierigkeiten, ein Gläubiger betreibt die Zwangsversteigerung. Steht das Wohnungsrecht im Grundbuch vor den Rechten des Gläubigers, dürfen die Eltern im Haus bleiben. Ohne vertragliches Rückforderungsrecht haben sie jedoch keinen Einfluss darauf, wer neuer Eigentümer wird. Wer sein Haus verschenken möchte, sollte deshalb beide Sicherungen kombinieren. Als Notar berate ich Eltern und Kinder dabei gemeinsam und neutral, denn der Vertrag muss beide Seiten fair absichern.
Das weitere Programm des Expertenforums Wetzlar
Die weiteren Vorträge erläutern, warum eine realistische Wertermittlung im Erbfall Streit vermeidet. Außerdem wird gezeigt, an welchen Fehlern Unternehmensnachfolgen typischerweise scheitern. Im Anschluss beantworten alle veortragenden Ihre Fragen in einer moderierten Publikumsrunde. Beim Get-together bleibt zudem Zeit für persönliche Gespräche.
Anmeldung: kostenlos, aber begrenzt
- Termin: Donnerstag, 5. November 2026, 18 bis 21 Uhr
- Ort: Buderus-Arena Wetzlar
- Teilnahme: kostenlos, maximal 150 Plätze
- Anmeldung: per E-Mail an chefredaktion@vrm.de mit dem Betreff „Expertenforum Wetzlar“
Ich freue mich auf Ihren Besuch und Ihre Fragen!