Wer sich scheiden lässt und eine Riester-Rente bespart, kommt am Versorgungsausgleich nicht vorbei. Doch wie wirken sich staatliche Zulagen aus, die erst nach dem Ehezeitende auf dem Vertrag landen? Zum Versorgungsausgleich Riester hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 24.02.2026 (Az.: 16 UF 237/25) eine wichtige Klarstellung getroffen – zugunsten der ausgleichsberechtigten Ehegatten.
Sachverhalt: Riester-Zulagen nach der Ehezeit
Beide Eheleute hatten während der Ehezeit in fondsgebundene Riester-Verträge eingezahlt. Allerdings flossen die staatlichen Zulagen für die letzten Beitragsjahre erst nach dem maßgeblichen Stichtag des Ehezeitendes auf die Konten. Der Versorgungsträger berücksichtigte diese Zulagen deshalb nicht in der Berechnung des Ausgleichswerts. Das Amtsgericht Tübingen sah das anders (Beschluss vom 10.10.2025, Az.: 6 F 70/25). Der Versorgungsträger legte Beschwerde ein – jedoch ohne Erfolg.
Versorgungsausgleich Riester: Was das OLG Stuttgart entschieden hat
Der 16. Senat hat die Beschwerde zurückgewiesen. Zulagen, die wirtschaftlich auf während der Ehezeit geleisteten Beiträgen beruhen, gehören in den Ehezeitanteil und damit in den Ausgleichswert – auch wenn die Gutschrift erst später erfolgt (§§ 5, 11 VersAusglG). Maßgeblich ist somit nicht der Buchungszeitpunkt, sondern die wirtschaftliche Zuordnung der Förderung zur Ehezeit.
Damit weicht das OLG Stuttgart ausdrücklich vom OLG München (Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 16 UF 1065/22) ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde zudem die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Senat knüpft dabei konsequent an die BGH-Rechtsprechung zu fondsgebundenen Anrechten an, nach der auch nachehezeitliche Wertveränderungen in die Halbteilung einfließen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.02.2012, Az.: XII ZB 609/10).
Praxishinweise zum Versorgungsausgleich Riester
In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass der Versorgungsausgleich unterschätzt wird. Gerade bei Riester-Verträgen können die Zulagen über mehrere Jahre nennenswerte Beträge ergeben. Drei Punkte sind dabei zentral:
- Die Versorgungsauskunft des Riester-Anbieters sollte stets darauf geprüft werden, ob ehezeitbezogene Zulagen korrekt erfasst sind.
- Ausgleichsberechtigte Ehegatten können den Beschluss als Argumentationshilfe nutzen; bis zur Entscheidung des BGH ist allerdings mit Widerstand mancher Versorgungsträger zu rechnen.
- Für Mandanten in Hessen lohnt zusätzlich ein Blick auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt; eine vergleichbare Entscheidung steht hier bislang aus.
Eine sorgfältige Prüfung der Versorgungsauskunft ist somit bares Geld wert – außerdem schützt sie vor einem späteren Abänderungsverfahren.
Autorin: Rechtsanwältin Andrea Rücker, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht