Rechtmäßigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückführung von Immobilienkrediten
Das OLG München bestätigte die Rechtmäßigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens. Eine konkludente Kündigung durch den Notar ist möglich. Darlehensnehmer sollten sich frühzeitig über finanzielle Folgen informieren.
