Gültigkeit eines „Kneipentestaments“
Ausgangslage Testamente können notariell beurkundet – dann erhält der Rechtssuchende fachkundigen Rat und die Urkunde kann einen Erbschein ersetzen. Ein Testament kann auch handschriftlich abgefasst werden. Ein eigenhändiges und unterschriebenes Testament ist nach deutschem Recht gültig, gleich welches Erscheinungsbild es bietet. Die Entscheidung des OLG Oldenburg (3 W 96/23) Ein Gaststättenbesitzer hinterließ bei seinem Tode […]
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