Grunderwerbsteuer auch für Sonderwünsche
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass Mehrkosten für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegen. Dies gilt, wenn ein rechtlicher Zusammenhang zum ursprünglichen Grundstückskaufvertrag besteht. Damit bestätigt der BFH die bisherige Praxis der Finanzverwaltung sowie die Entscheidungen der Vorinstanzen. Relevanz für Bauträgerverträge Besonders betroffen […]
Grunderwerbsteuer auch für Sonderwünsche Weiterlesen »